89
Erlaubtes Verlassen des Spielfelds
Ein Spieler darf das Spielfeld abgesehen von einer normalen Auswechslung
auch in folgenden Fällen ohne die Erlaubnis der Schiedsrichter verlassen:
aufgrund des Spielgeschehens, sofern er sofort auf das Spielfeld zurück-
kehrt, d. h., wenn er den Ball spielen und sich durch ein Dribbling in eine
günstige Position bringen will. Er darf aber nicht das Spielfeld verlassen,
um hinter einem der Tore auf die gegenüberliegende Seite des Spielfelds
zu laufen und so die Gegner zu täuschen. In diesem Fall unterbrechen die
Schiedsrichter die Partie, wenn sie nicht auf Vorteil entscheiden können.
Unterbrechen sie die Partie, wird sie mit einem indirekten Freistoss an der
Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung
befand (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung). Der Spieler wird
wegen unerlaubten Verlassens des Spielfelds verwarnt,
wegen einer Verletzung. Der Spieler darf nur mit der Erlaubnis der
Schiedsrichter oder des dritten Schiedsrichters auf das Spielfeld zurückkeh-
ren, es sei denn, er wurde ausgewechselt. Bei einer blutenden Wunde darf
er erst auf das Spielfeld zurückkehren, wenn sich die Schiedsrichter oder
der dritte Schiedsrichter davon überzeugt haben, dass die Blutung gestoppt
wurde,
um seine Ausrüstung anzupassen oder in Ordnung zu bringen. Der Spieler,
sofern er nicht ausgewechselt wurde, darf nur mit der Erlaubnis der
Schiedsrichter auf das Spielfeld zurückkehren, nachdem die Schiedsrichter
oder der dritte Schiedsrichter seine Ausrüstung kontrolliert haben.
REGEL 3 – ZAHL DER SPIELER