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Wenn auf Vorteil entschieden wurde und ein Mitspieler des Auswechsel-
spielers ein Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoss oder einem
Strafstoss geahndet wird, wird gegen das Team des Auswechselspielers
ein direkter Freistoss (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung) oder
ein Strafstoss verhängt. Bei Bedarf werden entsprechende Disziplinarmass-
nahmen für das Vergehen verhängt.
Wenn auf Vorteil entschieden wurde und der Auswechselspieler, der gegen
die Auswechselbestimmungen verstossen hat, ein Vergehen begeht, das
mit einem direkten Freistoss oder einem Strafstoss geahndet wird, wird ge-
gen das Team des Auswechselspielers ein direkter Freistoss (siehe Regel 13 –
Ort der Freistossausführung) oder ein Strafstoss verhängt. Bei Bedarf wer-
den entsprechende Disziplinarmassnahmen für das Vergehen verhängt.
Wenn auf Vorteil entschieden wurde, das Team des Auswechselspielers
mit einem Spieler mehr spielt und dieser ein Vergehen begeht, das mit
einem direkten Freistoss oder einem Strafstoss geahndet wird, wird gegen
das Team dieses Spielers ein indirekter Freistoss an der Stelle verhängt, an
der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand (siehe Regel 13 –
Ort der Freistossausführung). Bei Bedarf werden entsprechende Diszi-
plinarmassnahmen für das Vergehen verhängt.
Wenn anstelle eines vor dem Spiel gemeldeten Spielers ein gemeldeter
Auswechselspieler das Spielfeld betritt und dies den Schiedsrichtern oder
Schiedsrichterassistenten nicht mitgeteilt wird:
gestatten die Schiedsrichter dem gemeldeten Auswechselspieler
weiterzuspielen,
wird gegen den gemeldeten Auswechselspieler keine Disziplinarstrafe
verhängt,
melden die Schiedsrichter den Vorfall der zuständigen Instanz.
Begeht ein Auswechselspieler vor Betreten des Spielfelds ein feldverweiswürdi-
ges Vergehen, muss sein Team nicht mit einem Spieler weniger spielen. Ein an-
derer Auswechselspieler oder der Spieler, den er ersetzen sollte, darf in diesem
Fall das Spielfeld betreten.
REGEL 3 – ZAHL DER SPIELER