Die Ehrenvizepräsidenten:
DR. H.C. ENGELBERT NELLE (Hildesheim), KARL SCHMIDT (Göttingen),
DR. HANS-GEORG MOLDENHAUER (Magdeburg)
Der Vorsitzende des Spielausschusses:
MANFRED SCHNIEDERS (Salzkotten)
Der Vorsitzende des Jugendausschusses:
CHRISTIAN POTHE (Hamburg)
DER VORSITZENDE DES KONTROLLAUSSCHUSSES:
DR. ANTON NACHREINER (Gottfrieding)
DIE VORSITZENDE DES AUSSCHUSSES FÜR FRAUEN- UND MÄDCHENFUSSBALL:
MARGIT STOPPA (Berlin)
DER VORSITZENDE DES AUSSCHUSSES FÜR FREIZEIT- UND BREITENSPORT:
KLAUS JAHN (Ibbenbüren)
DER VORSITZENDE DES SCHIEDSRICHTER-AUSSCHUSSES:
HERBERT FANDEL (Kyllburg)
DER VORSITZENDE DES BUNDESGERICHTS:
ACHIM SPÄTH (Heilbronn)
DER VORSITZENDE DES SPORTGERICHTS:
HANS E. LORENZ (Wöllstein)
Der Vorsitzende der Revisionsstelle:
HANS-LUDWIG MEYER (Kiel)
Die Direktoren der DFB-Zentralverwaltung:
STEFAN HANS, WILLI HINK, STEFFI JONES, RALF KÖTTKER, ULF SCHOTT,
DENNI STRICH (alle Frankfurt/Main)
Der Bundestrainer:
Joachim Löw (Wittnau)
BJÖRN FECKER (Bremen, Bremer Fußball-Verband)
DIRK FISCHER (Hamburg, Hamburger Fußball-Verband)
KARL ROTHMUND (Barsinghausen, Niedersächsischer Fußballverband)
HANS-LUDWIG MEYER (Kiel, Schleswig-Holsteinischer Fußballverband)
HERMANN KORFMACHER (Gütersloh, Fußball- und Leichtathletik-Verband
Westfalen)
PETER FRYMUTH (Düsseldorf, Fußballverband Niederrhein)
ALFRED VIANDEN (Alfter, Fußball-Verband Mittelrhein)
DR. RAINER KOCH (Poing, Bayerischer Fußball-Verband)
RONNY ZIMMERMANN (Wiesloch, Badischer Fußballverband)
ALFRED HIRT (Volkertshausen, Südbadischer Fußballverband)
ROLF HOCKE (Wabern, Hessischer Fußball-Verband)
HERBERT RÖSCH (Ostfildern, Württembergischer Fußballverband)
WALTER DESCH (Alterkülz, Fußballverband Rheinland)
DR. HANS-DIETER DREWITZ (Haßloch, Südwestdeutscher Fußballverband)
FRANZ JOSEF SCHUMANN (St. Wendel, Saarländischer Fußballverband)
BERND SCHULTZ (Glienicke, Berliner Fußball-Verband)
SIEGFRIED KIRSCHEN (Bad Saarow, Fußball-Landesverband Brandenburg)
JOACHIM MASUCH (Lichtenhagen, Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern)
ERWIN BUGAR (Burg, Fußballverband Sachsen-Anhalt)
KLAUS REICHENBACH (Hartmannsdorf, Sächsischer Fußball-Verband)
DR. WOLFHARDT TOMASCHEWSKI (Altenburg, Thüringer Fußball-Verband)
Zu den wichtigsten Aufgaben des Vorstands gehört
die Beratung des Präsidiums bei der Erfüllung seiner
vielfältigen Aufgaben. Einen speziellen Schwerpunkt
bilden bei besonderer Dringlichkeit die Änderungen der
Ordnungen des DFB, die allerdings vom nächsten Bun-
destag genehmigt werden müssen. Satzungsänderun-
gen können vom Vorstand nicht beschlossen werden.
Der Vorstand ist berechtigt, Präsidiums-, Vorstands- und
Ausschussmitglieder bei grober Pflichtverletzung oder
bei Unwürdigkeit mit sofortiger Wirkung ihrer Tätigkeit
im DFB durch schriftlich begründete Entscheidung bis
zum nächsten Bundestag zu entheben. Der Betroffene
ist jedoch vorher anzuhören und hat das Recht der
Beschwerde beim Bundesgericht.
Beschlussfähig ist der Vorstand, wenn mindestens
die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwe-
send ist. Beschlüsse des Vorstands können, wenn nicht
mehr als zehn Mitglieder widersprechen, auch im schrift-
lichen Umlaufverfahren gefasst werden. Geleitet werden
die Vorstandssitzungen vom DFB-Präsidenten oder
einem der Vizepräsidenten.
Die Stimmrechte im Vorstand sind unterschiedlich
verteilt und schlüsseln sich wie folgt auf: Mitglieder des
Präsidiums haben je eine Stimme, Landesverbände mit
über 600.000 Mitgliedern je drei, mit über 200.000 Mit-
gliedern je zwei und bis zu 200.000 Mitgliedern je eine
Stimme; die Regionalverbände verfügen über je eine und
die zwölf Ligaverbands-Vertreter über je zwei Stimmen.
Vertreter der Landesverbände (21)
Beratende Stimmen (19)