Fest etabliert ist seit Jahrzehnten das neutrale Stän-
dige Schiedsgericht, das in bestimmten Fällen zur Über-
prüfung der Rechtmäßigkeit von Verbandsentschei-
dungen angerufen werden kann. Dessen Schiedsspruch
hat die Qualität eines rechtskräftigen Urteils durch ein
ordentliches Gericht und ersetzt zeitraubende, mehrere
Instanzen in Anspruch nehmende Verfahren vor der
staatlichen Gerichtsbarkeit.
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Höchster DFB-­Richter:
achim späth, Vorsitzen-
der des Bundesgerichts.
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Sinn für sportliche
Gerechtigkeit: der
Vorsitzende des DFB-
Kontrollausschusses,
Dr. Anton Nachreiner
(
links), und Hans E.
Lorenz, Vorsitzender
des DFB-Sportgerichts.