Komplettiert wird das neue Präsidium auch fortan von
Generalsekretär Helmut Sandrock, Nationalmann-
schafts-Manager Oliver Bierhoff sowie den beiden
Ehrenpräsidenten Dr. h.c. Egidius Braun und Dr. h.c.
Gerhard Mayer-Vorfelder. Wenn Hansi Flick nach der WM
2014
seine neue Funktion als Sportdirektor einnimmt,
wird er das Präsidium erweitern.
Beschlussfähig ist das Präsidium, wenn mindestens
die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine
Beschlüsse fasst es grundsätzlich mit einfacher Mehr-
heit. Allerdings ist sein Präsident, der zugleich oberster
Repräsentant des DFB ist und dem die Gesamtverant-
wortung obliegt, gemeinsam mit dem Schatzmeister,
dem Generalsekretär und dem fachlich jeweils zuständi-
gen Vizepräsidenten befugt, über unaufschiebbare
Angelegenheiten endgültige Beschlüsse zu fassen und
diese auszuführen. Das Präsidium ist darüber in Kennt-
nis zu setzen. Der Generalsekretär, den das Präsidium
beruft und der Bundestag bestätigt, und die Vertreter
der Nationalmannschaft sowie der Sportdirektor sind
als einzige Präsidiumsmitglieder hauptamtlich tätig.
Als verantwortlicher Leiter für das Finanzwesen hat
der Schatzmeister ein nicht unbeträchtliches Vermögen
zu verwalten. Dass der DFB seinen Jahresetat in Millio-
nenhöhe als einer der ganz wenigen Fachverbände im
deutschen Sport aus eigenen Mitteln und somit ohne
öffentliche Zuschüsse bestreiten kann, ist vor allem gro-
ßer Weitsicht und kaufmännischem Geschick zu verdan-
ken, aber auch außergewöhnlichen sportlichen Erfolgen
der Nationalmannschaft als Basis für seriöse Vertrags-
verhandlungen mit Sponsoren und dem Fernsehen.
Zu den vielfältigen Aufgaben des Präsidiums, das
natürlich auch für die Umsetzung der spezifischen FIFA-
und UEFA-Entscheidungen zuständig ist, zählt außer-
dem, den DFB-Vorstand über seine Tätigkeit zu unter-
richten. Der Vorstand wiederum berät das Präsidium
bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
Das Präsidium hat das Recht, Beschlüsse der verschie-
denen Ausschüsse außer Kraft zu setzen und in der
Sache neu zu entscheiden. Dies gilt ausdrücklich aber
nicht für die Entscheidungen der von Weisungen des
DFB unabhängigen Rechtsorgane. Deutlicher als mit
diesem Hinweis auf eine völlig eigenständige Judikative
könnte die Satzung die Gewaltenteilung beim demokra-
tischen Deutschen Fußball-Bund kaum betonen.
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Das DFB-Präsidium,
hier auf dem Podium
beim Bundestag in
Nürnberg, ist das
höchste ausführende
Organ des Verbandes.