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VERLEIHUNG DFB-WISSENSCHAFTSPREIS 2013
Prof. Chatrath musste feststellen, dass die damit befass-
ten Problemgebiete nicht theoretisch deduktiv abgelei-
tet worden sind. Übersetzt heißt das: Wenn ein Individu-
um gemeinsame Güter wie zum Beispiel Dienste nutzt –
ein Fußballspiel anschaut – so können damit Stauungs-
kosten, Wartezeiten, eventuell auch Belästigungen
durch Fans verbunden sein, die dem Einzelnen Kosten in
Form von externen Kosten aufbürden. Dagegen stehen
externe Vorteile, die dem Individuum aus dem gemein-
samen Konsum zuwachsen. Die Kernfrage, die sich der
Verfasser stellt, zielt darauf ab, wie diese Probleme ge-
mildert werden können.
Von Seiten der Gutachter werden die gediegene Aufar-
beitung der Probleme anhand der Klubtheorie – und hier
muss man an den gerade verstorbenen Nobelpreisträger
James Buchanan erinnern – und ihrer Erweiterung durch
Der dritte Platz ging an Frau Dr. Franke, die sich in ihrer Arbeit mit unter-
schiedlichen Strategien in der Saisonvorbereitung beschäftigt hat.
die Theorie der Verfügungsrechte und deren Anwen-
dung auf den Gruppenkonsum herausgestellt. Mittels
seines Ansatzes kann die Forschungslücke in der Marke-
tingtheorie geschlossen werden, was auch praktische
Relevanz hat. Die Erkenntnisse aus der Arbeit von Prof.
Chatrath helfen den Sportvereinen, das Gesamtpaket
‚
Stadionbesuch‘ attraktiv zu gestalten und Zuschauer
des Fußballs zielgruppengerecht anzusprechen.
Prof. Chatrath ist dem Marketing des Bundesligafußballs
verbunden, was man aus seiner Literaturliste ersehen
kann. Sein neuestes Werk bezieht sich auf die Einrich-
tung einer offiziellen Ticketbörse in der Fußball-Bundes-
liga. Seine Arbeit hat er in der Zeit geschrieben, als er an
der FU Berlin tätig war.
Ich gratuliere Herrn Prof. Chatrath zum zweiten Platz.
Ebenfalls den zweiten Platz erreichte Frau Dr. Marie
Kronberg. Sie hat sich in ihrer Dissertation mit den Vor-
aussetzungen und Grenzen der Bindung von Sportver-
bänden an die Europäischen Grundfreiheiten beschäf-
tigt.
Bei den Grundfreiheiten handelt es sich zum Beispiel um
die Freizügigkeit des Warenverkehrs, des Personenver-
kehrs, aber auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die im
Falle ‘Bosman’ strapaziert worden ist.
Der internationale kommerzialisierte Sport – und dazu
zählt der Fußball – muss spätestens seit dem 15. Dezem-
ber 1995, dem Tag der Bosman-Entscheidung des Eu-
ropäischen Gerichtshofes, die europäischen Grundfrei-
heiten verstärkt beachten und ihnen entsprechen. Im-
mer wenn der Sport und damit auch der Fußball mit wirt-
schaftlichen Sachverhalten beschwert wird, gerät der
Sport in den Blick der Europäischen Kommission, die ihm
dann ohne Würdigung sportlicher Tatbestände wie die
Erstellung der Infrastruktur bis zu beihilferechtlichen
Aspekten wie zum Beispiel der Zuwendungen zu Sport-
veranstaltungen als Wirtschaftsobjekt betrachtet.
Frau Dr. Kronberg hat sich mit ihrer Arbeit auf die Prob-
lemfelder der Praxis ausgerichtet. Wie sehr sie der Fuß-
ballpraxis zugewandt ist, hat sie mit einer weiteren
Arbeit zur Rechtfertigung von Grundfreiheitsbeein-
trächtigungen durch Regelungen von Sportverbänden
unterstrichen; diese Arbeit bezieht sich auf die „50 + 1“-
Regel und ist in der Schriftenreihe „Beiträge zum Sport-
recht“ 2012 erschienen.
Die Dissertation von Frau Dr. Kronberg ist inzwischen in
der angesehenen Schriftenreihe „Beiträge zum Sport-
recht“ als Band 37 in 2011 ebenfalls erschienen.
Frau Dr. Kronberg kommt von der Universität Passau
und steht dem Sport und seiner Organisation auch in der
Tat nahe: Neben Tätigkeiten im Bereich von Organisatio-
nen, die sich der Vermarktung des Sports annehmen, hat