FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

5 Spielregeln 2019/20 | Regel 01 | Spielfeld 1. Spielunterlage Das Spielfeld muss vollständig aus einer Naturrasenunterlage oder, sofern gemäß den Wettbewerbsbestimmungen zulässig, einer Kunstrasenunterlage bestehen, es sei denn, die Wettbewerbsbestimmungen lassen eine Kombination aus Kunst- und Naturrasenmaterialien (Hybridsystem) zu. Kunstrasenfelder müssen grün sein. Werden Pflichtspiele zwischen Auswahlteams von nationalen Fußballverbänden, die der FIFA angehören, oder Spiele internationaler Klubwettbewerbe auf einer Kunstrasenunterlage ausgetragen, muss diese den Anforderungen des FIFA-Qualitätsprogramms für Kunstrasen oder des „International Match Standard“ entsprechen, soweit keine Ausnahmebewilligung seitens des IFAB vorliegt. 2. Spielfeldmarkierungen Das Spielfeld ist rechteckig und wird mit durchgezogenen Linien gekennzeichnet, von denen keinerlei Gefahr ausgehen darf. Kunstrasenmaterialien können für die Spielfeldmarkierungen auf Naturrasenfeldern genutzt werden, wenn hiervon keinerlei Gefahr ausgeht. Die Linien gehören zum Raum, den sie begrenzen. Auf dem Spielfeld dürfen nur die in Regel 01 genannten Linien angebracht werden. Auf einem Kunstrasenfeld sind auch andere Linien zulässig, sofern diese andersfarbig sind und sich klar von den Fußballmarkierungen unterscheiden lassen. Die beiden längeren Begrenzungslinien sind Seitenlinien, die beiden kürzeren Torlinien. Regel 01 Spielfeld

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