FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

54 Zusätzliche Erläuterungen des DFB 1. Die Schiedsrichter-Assistenten-Fahnen hat der Platzverein zu stellen. 2. Die Schiedsrichter-Assistenten sind Helfer des Schiedsrichters. Auf keinen Fall darf der Schiedsrichter dem Eingreifen eines Schiedsrichter-Assistenten stattgeben, wenn er selbst den Vorfall gesehen hat und auf Grund seiner Stellung im Spielfeld diesen besser beurteilen kann. Mit diesem Vorbehalt und vorausgesetzt, dass der Schiedsrichter-Assistent neutral ist, kann der Schiedsrichter die Meldung des Schiedsrichter-Assistenten berücksichtigen. 3. Vor dem Spiel findet zwischen Schiedsrichter und Schiedsrichter- Assistenten eine Absprache statt, bei der die Aufgaben und die Zeichengebung der Schiedsrichter-Assistenten durchgesprochen werden, um einen reibungslosen Spielablauf zu sichern! 4. Die Schiedsrichter-Assistenten sollen bei längeren Spielunterbrechungen darauf achten, dass der Ball an der richtigen Stelle ins Spiel gebracht wird. 5. Der Schiedsrichter-Assistent soll das Spielfeld nur betreten, a) um einen Regelverstoß des Schiedsrichters zu verhindern, b) wenn der Schiedsrichter bedroht wird, c) wenn sich der Schiedsrichter verletzt hat, d) bei größeren Tumulten auf dem Spielfeld und e) um den Mauerabstand in seiner Nähe herzustellen. 6. Eine der wichtigsten Aufgaben der Schiedsrichter-Assistenten ist es, auch jenen Raum zu beobachten, in dem gerade nicht gespielt wird. 7. Werden bei einem Spiel keine neutralen Schiedsrichter-Assistenten nominiert, so stellt jeder der beteiligten Vereine einen Schiedsrichter- Assistenten. Die Aufgaben dieser Assistenten sind stark eingeschränkt. Normalerweise zeigen sie dem Schiedsrichter nur an, ob der Ball die Seitenlinie überschritten hat. Die Aufgaben sind vor dem Spiel abzusprechen.

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