FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

46 Für Spiele können weitere Spieloffizielle (zwei Schiedsrichterassistenten, ein vierter Offizieller, zwei zusätzliche Schiedsrichterassistenten, ein Ersatz-Schiedsrichterassistent, ein Video-Schiedsrichterassistent (VAR) und mindestens ein Assistent des VAR (AVAR) aufgeboten werden. Diese helfen dem Schiedsrichter dabei, das Spiel in Übereinstimmung mit den Spielregeln zu leiten. Die endgültige Entscheidung trifft aber stets der Schiedsrichter. Der Schiedsrichter, die Schiedsrichterassistenten, der vierte Offizielle, die zusätzlichen Schiedsrichterassistenten und der Ersatz-Schiedsrichterassistent sind die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld. Der VAR und der AVAR sind die Video-Spieloffiziellen und unterstützen den Schiedsrichter gemäß VAR-Protokoll des IFAB. Die weiteren Spieloffiziellen agieren unter der Leitung des Schiedsrichters. Bei ungehöriger Einmischung oder ungebührlichem Verhalten enthebt der Schiedsrichter diese ihres Amtes und erstattet den zuständigen Instanzen Bericht. Mit Ausnahme des Ersatz-Schiedsrichterassistenten unterstützen die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld den Schiedsrichter bei Vergehen, wenn sie eine bessere Sicht haben als der Schiedsrichter, und melden den zuständigen Instanzen schweres Fehlverhalten oder sonstige Zwischenfälle, die sich außerhalb des Blickfelds des Schiedsrichters oder anderer Spieloffizieller ereignen. Sie müssen den Schiedsrichter und die weiteren Spieloffiziellen über jede Meldung unterrichten. Die Spieloffiziellen auf dem Spielfeld unterstützen den Schiedsrichter bei der Kontrolle des Spielfelds, der Bälle und der Spielerausrüstung (einschließlich der Feststellung, ob etwaige Mängel behoben wurden) und notieren die Zeit, Tore, Fehlverhalten etc. Regel 06 Weitere Spieloffizielle

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