FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

38 • • bei laufendem Spiel ein zweiter Ball, ein anderes Objekt oder ein Tier aufs Spielfeld gelangt. In diesem Fall muss der Schiedsrichter: –– das Spiel nur unterbrechen und mit einem Schiedsrichterball fortsetzen, wenn das Spielgeschehen gestört wurde. Wenn der Ball ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams aufgrund des Eingriffs am Spielen des Balls gehindert wurde, zählt der Treffer, selbst wenn es zu einem Kontakt mit dem Ball gekommen ist, es sei denn, der Eingriff erfolgte durch das angreifende Team, –– das Spiel weiterlaufen lassen, wenn das Spielgeschehen nicht gestört wurde, und das störende Element so schnell wie möglich entfernen lassen, •  unbefugten Personen das Betreten des Spielfelds zu verbieten. 4. Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Organisator eines Spiels/Wettbewerbs sämtliche Anforderungen des VAR-Protokolls und der Einführungsanforderungen (gemäß VAR-Handbuch) erfüllt und die schriftliche Erlaubnis des IFAB und der FIFA erhalten hat. Der Schiedsrichter darf ausschließlich bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen oder schwerwiegenden übersehenen Vorfällen im Zusammenhang mit folgenden Situationen von einem VAR unterstützt werden: •  Tor/kein Tor •  Strafstoß/kein Strafstoß •  direkte rote Karte (nicht bei zweiter Verwarnung) •  Spielerverwechslung (bei Verwarnung oder Feldverweis für den falschen Spieler) Der VAR unterstützt den Schiedsrichter anhand von Wiederholungen des Vorfalls. Der Schiedsrichter trifft die endgültige Entscheidung ausschließlich aufgrund von Informationen des VAR und/oder seiner eigenen Videoüberprüfung am Spielfeldrand (Schiedsrichter-Videoüberprüfung).

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