FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

29 Spielregeln 2019/20 | Regel 04 | Ausrüstung der Spieler Kopfbedeckungen Etwaige Kopfbedeckungen (ausgenommen Torhütermützen): •  müssen schwarz oder in der Hauptfarbe des Trikots gehalten sein (vorausgesetzt, die Spieler desselben Teams tragen dieselbe Farbe), •  müssen der professionellen Erscheinung der Spielerausrüstung entsprechen, •  dürfen nicht an das Trikot angemacht sein, •  dürfen weder für den Träger noch für einen anderen Spieler eine Gefahr darstellen (z. B. Öffnungs-/Verschlussmechanismus um den Hals), •  dürfen keine Teile aufweisen, die von der Oberfläche abstehen (vorstehende Elemente). Elektronische Kommunikation Spielern (einschließlich Auswechselspielern, ausgewechselten und des Feldes verwiesenen Spielern) ist es nicht erlaubt, irgendeine Form von Elektro- oder Kommunikationsgeräten zu tragen oder einzusetzen (es sei denn, elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme sind erlaubt). Der Einsatz von Elektro- oder Kommunikationsgeräten durch Teamoffizielle ist zulässig, sofern dies in direktem Bezug zum Wohlbefinden oder zur Sicherheit der Spieler oder zu taktischen oder Coachingzwecken geschieht. Eingesetzt werden dürfen aber nur kleine, tragbare Geräte (z. B. Mikrofon, Kopfhörer, Ohrhörer, Mobiltelefon, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Laptop). Teamoffizielle, die unzulässige Geräte verwenden oder sich aufgrund des Einsatzes von Elektro- oder Kommunikationsgeräten unangemessen verhalten, werden des Feldes verwiesen. Elektronische Leistungs- und Aufzeichnungssysteme (EPTS) Wenn tragbare Technologien als Teil von elektronischen Leistungs- und Aufzeichnungssystemen (EPTS) bei Spielen eines offiziellen Wettbewerbs der FIFA, einer Konföderation oder eines nationalen Fußballverbands eingesetzt werden, muss der Wettbewerbsorganisator gewährleisten, dass die an der Spielerausrüstung angebrachte Technologie keine Gefahr darstellt und nachfolgende Qualitätsmarke aufweist:

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