FUSSBALL-REGELN | 2019/2020

157 Spielregeln 2019/20 | Praktischer Leitfaden für Spieloffizielle 5. Behandlung/Untersuchung nach einem verwarnungs-/feldverweiswürdigen Vergehen Früher musste ein verletzter Spieler, der auf dem Spielfeld ärztlich versorgt wurde, das Spielfeld verlassen, bevor das Spiel fortgesetzt werden konnte. Dies konnte unfair sein, wenn ein Gegner die Verletzung verursacht hatte, da das fehlbare Team bei der Fortsetzung des Spiels in Überzahl spielen konnte. Diese Vorschrift war jedoch eingeführt worden, da Spieler eine Verletzung oftmals auf unsportliche Weise dafür nutzten, die Spielfortsetzung aus taktischen Gründen zu verzögern. Im Sinne eines Kompromisses hat der IFAB entschieden, dass ein verletzter Spieler bei physischen Vergehen, bei denen der Gegner verwarnt oder des Feldes verwiesen wird, schnell untersucht/behandelt werden und dann auf dem Spielfeld bleiben darf. Grundsätzlich sollte eine solche Verzögerung nicht länger dauern, als dies gegenwärtig der Fall ist, wenn medizinisches Personal das Spielfeld betritt, um eine Verletzung zu beurteilen. Der Unterschied besteht darin, dass der Schiedsrichter anschließend nicht mehr das medizinische Personal und den Spieler auffordert, das Spielfeld zu verlassen, sondern nur noch das medizinische Personal, während der Spieler auf dem Spielfeld bleiben darf. Damit der verletzte Spieler die Verzögerung nicht auf unfaire Art nutzt/in die Länge zieht, sind die Schiedsrichter angewiesen: •  sich der Spielsituation und eventueller taktischer Gründe für die Verzögerung der Spielfortsetzung bewusst zu sein, •  den verletzten Spieler darüber zu informieren, dass eine etwaige medizinische Behandlung schnell erfolgen muss, •  nach dem medizinischen Personal (nicht nach den Sanitätern mit der Trage) zu verlangen und dieses, falls möglich, zur Eile anzuhalten.

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