Regel 1 –
Das Spielfeld
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Der Torraum
Im Abstand von jeweils 5,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei
Linien rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 5,50 m in das Spielfeld
hinein und sind durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der
von diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Torraum genannt.
Der Strafraum
Im Abstand von 16,50 m zu den Innenkanten der Torpfosten verlaufen zwei Linien
rechtwinklig zur Torlinie. Diese Linien erstrecken sich 16,50m in das Spielfeld hinein
und werden durch eine zur Torlinie parallele Linie miteinander verbunden. Der von
diesen Linien und der Torlinie umschlossene Raum wird Strafraum genannt.
Im Strafraum befindet sich 11 m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen beiden
Pfosten entfernt und im gleichen Abstand von den Pfosten eine Strafstoßmarke.
Außerhalb des Strafraums ist ein Teilkreis mit einem Radius von 9,15 m vom
Mittelpunkt der Strafstoßmarke aus eingezeichnet.
Fahnenstangen
An jeder Ecke des Spielfelds befindet sich eine Fahne, deren Stange nicht unter 1,50m
hoch und oben nicht spitz sein darf.
Eine solche Fahnenstange kann auch an der Mittellinie auf jeder Seite des Spielfelds
aufgestellt werden, jedoch soll sie außerhalb des Spielfelds und mindestens 1 m von
der Seitenlinie entfernt stehen.
Der Eckraum
Um jede Eckfahne befindet sich innerhalb des Spielfelds ein Viertelkreis mit einem
Radius von 1 m.
Die Tore
In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor.
Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Pfosten, die gleich weit von den jeweiligen
Eckfahnen entfernt und durch eine Querlatte verbunden sind. Die Torpfosten und die
Querlatte sind aus Holz, Metall oder einem anderen genehmigten Material. Tor-
pfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein
und dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.
Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 7,32 m. Die Unterkante
der Querlatte ist 2,44 m vom Boden entfernt.