Regel 2 –
Der Ball
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Entscheidungen des
International Football Association Board
1.
Zusätzlich zu Regel 2 dürfen in Spielen bei Wettbewerben, die von der FIFA
oder von den Konföderationen organisiert werden, nur Fußbälle verwendet
werden, die wie folgt gekennzeichnet sind:
mit dem offiziellen Logo „FIFA APPROVED“
mit dem offiziellen Logo „FIFA INSPECTED“
mit dem Logo „INTERNATIONAL MATCHBALL STANDARD“
Diese Logos auf einem Fußball bestätigen, dass er offiziell getestet wurde
und zusätzlich zu den in Regel 2 aufgeführten Minimalanforderungen die
spezifischen technischen Anforderungen des jeweiligen Logos erfüllt.
Diese für jedes Logo spezifischen zusätzlichen Anforderungenmüssen vom
International F. A. Board genehmigt werden. Die Testinstitute werden von
der FIFA ausgewählt.
Die Mitgliedsverbände können in ihren Wettbewerben verlangen, dass aus-
schließlich Bälle verwendet werden, die eines der genannten Logos tragen.
2.
Bei Spielen eines offiziellen Wettbewerbs, der von der FIFA, einer Konföde-
ration oder einem Mitgliedsverband organisiert wird, ist keinerlei kommer-
zielle Werbung auf dem Ball gestattet. Hiervon ausgenommen sind das
Emblem des Wettbewerbs und des Ausrichters sowie das eingetragene
Warenzeichen des Herstellers. Die Wettbewerbsbestimmungen dürfen das
Format und die Zahl solcher Kennzeichen begrenzen.
3.
Beim Einsatz von Torlinientechnologie (GLT) sind Bälle mit integrierter
Technologie zugelassen. Die Bälle müssen eines der folgenden Gütesiegel
tragen: „FIFA APPROVED“, „FIFA INSPECTED“ oder „INTERNATIONAL
MATCHBALL STANDARD“ (vgl. Entscheidung 1).
Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter
Zusätzliche Bälle
Zusätzliche Bälle dürfen rund umdas Spielfeld bereitgehalten und bei Bedarf ins
Spiel gebracht werden, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bestimmungen der
Regel 2 und ihr Einsatz erfolgt unter Aufsicht des Schiedsrichters.