Regel 14 –
Strafstoß
103
Zusätzliche Erläuterungen des DFB
1.
Stört ein Spieler absichtlich die Vorbereitungen zum Strafstoß, so ist er
durch Zeigen der Gelben Karte zu verwarnen!
2.
Spielt ein Spieler den Strafstoß zu einem Mitspieler zurück, so entscheidet
der Schiedsrichter auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft
von der Strafstoßmarke aus.
3.
Weigert sich bei der Ausführung eines Strafstoßes der Torwart, seinenPlatz
einzunehmen, so ist er zu verwarnen, und wenn er bei der Weigerung bleibt,
ist der Spielführer einzuschalten.
Ein Spieler der Mannschaft hat auf jeden Fall den Torwartposten einzuneh-
men.
4.
Wenn ein Spiel zur Halbzeit oder am Ende der Spielzeit verlängert wird, um
die Ausführung oder Wiederholung eines Strafstoßes zu ermöglichen, dann
muss diese Verlängerung der Spielzeit bis zu dem Augenblick reichen, in
dem der Strafstoß abgeschlossen ist, d.h. bis der Schiedsrichter entschie-
den hat, ob ein Tor erzielt wurde oder nicht.