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Spieler ausserhalb des Spielfelds
Hat ein Spieler zum Austausch nicht erlaubter Kleidung oder Ausrüstung
oder eines blutverschmierten Hemds, zur Behandlung einer Verletzung oder
einer blutenden Wunde oder aus einem anderen Grund mit der Erlaubnis der
Schiedsrichter das Spielfeld verlassen, kehrt dann aber ohne die Erlaubnis der
Schiedsrichter oder des dritten Schiedsrichters wieder auf das Spielfeld zurück,
gelten folgende Bestimmungen:
Die Schiedsrichter unterbrechen die Partie, nicht sofort, wenn auf Vorteil
entschieden werden kann.
Die Schiedsrichter verwarnen den Spieler wegen unerlaubten Wieder-
betretens des Spielfelds.
Die Schiedsrichter weisen den Spieler bei Bedarf an, das Spielfeld zu verlas-
sen (z. B. wegen Verstoss gegen Regel 4).
Wurde die Partie unterbrochen, wird sie wie folgt fortgesetzt:
wenn kein weiteres Vergehen vorliegt: mit einem indirekten Freistoss für
das gegnerische Team an der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der
Unterbrechung befand (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung),
gemäss Regel 12, sofern der Spieler gegen diese Regel verstossen hat.
Wenn ein Spieler, der sich mit der Erlaubnis der Schiedsrichter ausserhalb des
Spielfelds aufhält und nicht ausgewechselt worden ist, ohne die Erlaubnis
der Schiedsrichter oder des dritten Schiedsrichters wieder auf das Spielfeld
zurückkehrt und danach ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen be-
geht, wird er aufgrund der zweiten gelben Karte des Feldes verwiesen, zum
Beispiel: Der Spieler betritt ohne die Erlaubnis der Schiedsrichter oder des
dritten Schiedsrichters das Spielfeld und stellt einem Gegenspieler rücksichtslos
das Bein. Bein. Wird das Vergehen brutal begangen, wird der Spieler direkt des
Feldes verwiesen.
Wurde die Partie unterbrochen, wird sie gemäss Regel 12 fortgesetzt.
Überschreitet ein Spieler zufällig eine Begrenzungslinie des Spielfelds, gilt
dies nicht als Vergehen. Verlässt ein Spieler im Zuge des Spielgeschehens das
Spielfeld, gilt dies nicht als Vergehen.
REGEL 3 – ZAHL DER SPIELER