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Auswechselvorgang
Eine Auswechslung darf bei laufendem Spiel oder einer Spielunterbrechung
erfolgen, jedoch nicht während einer Auszeit.
Der Spieler, der ersetzt wird, darf das Spielfeld ohne die Erlaubnis der
Schiedsrichter verlassen.
Der Auswechselspieler darf das Spielfeld ohne die Erlaubnis der
Schiedsrichter betreten.
Vor Betreten des Spielfelds wartet der Auswechselspieler, bis der Spieler,
den er ersetzt, das Spielfeld verlassen hat.
Der Spieler, der ersetzt wird, muss das Spielfeld durch die Auswechselzone
seines eigenen Teams verlassen, es sei denn, er hat das Spielfeld mit der
Erlaubnis der Schiedsrichter oder aus einem anderen Grund gemäss Regel 3
oder 4 bereits verlassen.
Die Einwechslung eines Auswechselspielers kann unter bestimmten
Bedingungen verweigert werden, z. B. wenn dessen Ausrüstung nicht in
Ordnung ist.
Ein Auswechselspieler, der das Spielfeld durch die Auswechselzone noch
nicht betreten hat, darf so lange keinen Einkick, Eckstoss etc. ausführen, bis
der Auswechselvorgang abgeschlossen ist.
Weigert sich ein Spieler, der ausgewechselt werden soll, das Spielfeld zu
verlassen, kann die Auswechslung nicht vorgenommen werden.
Bei einer Auswechslung in der Halbzeitpause oder vor der Verlängerung
betritt der Auswechselspieler das Spielfeld durch seine Auswechselzone,
nachdem er den dritten Schiedsrichter oder, sollte dieser fehlen, den
Schiedsrichter entsprechend informiert hat.
Zusätzliche Personen auf dem Spielfeld
Drittpersonen
Personen, die vor dem Spiel nicht als Spieler oder Auswechselspieler auf der
Teamliste aufgeführt sind oder Teamoffizielle sind, gelten als Drittpersonen.
Betritt eine Drittperson das Spielfeld, gelten folgende Bestimmungen:
Die Schiedsrichter unterbrechen die Partie (nicht sofort, wenn die
Drittperson nicht ins Spielgeschehen eingreift).
REGEL 3 – ZAHL DER SPIELER