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Werbung in der technischen Zone
Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Wettbewerbsreglement
ist Werbung auf dem Boden der technischen Zone erlaubt, sofern sie we-
der Personen, die sich in der besagten Zone aufhalten, noch den dritten
Schiedsrichter noch die Schiedsrichter verwirren.
Kommerzielle Werbung in der Nähe des Spielfelds
Hochragende Werbung ist mindestens:
1. 1
m von den Seitenlinien des Spielfelds entfernt, mit Ausnahme der
technischen Zonen und der Auswechselzonen, in denen jegliche Werbung
verboten ist,
2.
gleich weit von der Torlinie entfernt, wie das Tornetz tief ist,
3. 1
m vom Tornetz entfernt
REGEL 1 – SPIELFELD