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VORGEHENSWEISE ZUR ERMITTLUNG EINES SIEGERS
Erfordern die Wettbewerbsbestimmungen bei einem unentschieden ausgegan-
genen Spiel eine Entscheidung, wird der Sieger durch die Auswärtstoreregel,
eine Verlängerung und gegebenenfalls durch ein Sechsmeterschiessen ermit-
telt. Die Verlängerung und das Sechsmeterschiessen sind nicht Bestandteil des
Spiels.
Auswärtstore
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass bei unentschiedenem
Spielstand nach Hin- und Rückspiel die Auswärtstore doppelt zählen.
Verlängerung
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass das Spiel um zwei wei-
tere, gleich lange Halbzeiten von höchstens 5 Minuten Dauer verlängert wird.
Dabei gelten die Bestimmungen von Regel 8.
Sechsmeterschiessen
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass ein Sechsmeter-
schiessen gemäss den nachfolgenden Ausführungsbestimmungen durchge-
führt wird.
Ausführung
Der Schiedsrichter bestimmt das Tor, auf das das Sechsmeterschiessen aus-
geführt wird.
Der Schiedsrichter wirft eine Münze, und das Team, dessen Kapitän die
Wahl gewinnt, entscheidet, ob es mit dem Sechsmeterschiessen beginnt
oder nicht.
Der Schiedsrichter, der zweite Schiedsrichter, der dritte Schiedsrichter
und der Zeitnehmer machen sich Aufzeichnungen über die ausgeführten
Sechsmeter.
Beide Teams führen je fünf Sechsmeter aus. Dabei gelten folgende
Bestimmungen:
Die beiden Teams treten ihre Sechsmeter abwechslungsweise.