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VORGEHENSWEISE ZUR ERMITTLUNG EINES SIEGERS
Erfordern die Wettbewerbsbestimmungen bei einem unentschieden ausgegan-
genen Spiel eine Entscheidung, wird der Sieger durch die Auswärtstoreregel,
eine Verlängerung und gegebenenfalls durch ein Sechsmeterschiessen ermit-
telt. Die Verlängerung und das Sechsmeterschiessen sind nicht Bestandteil des
Spiels.
Auswärtstore
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass bei unentschiedenem
Spielstand nach Hin- und Rückspiel die Auswärtstore doppelt zählen.
Verlängerung
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass das Spiel um zwei wei-
tere, gleich lange Halbzeiten von höchstens 5 Minuten Dauer verlängert wird.
Dabei gelten die Bestimmungen von Regel 8.
Sechsmeterschiessen
Die Wettbewerbsbestimmungen können vorsehen, dass ein Sechsmeter-
schiessen gemäss den nachfolgenden Ausführungsbestimmungen durchge-
führt wird.
Ausführung
•
Der Schiedsrichter bestimmt das Tor, auf das das Sechsmeterschiessen aus-
geführt wird.
•
Der Schiedsrichter wirft eine Münze, und das Team, dessen Kapitän die
Wahl gewinnt, entscheidet, ob es mit dem Sechsmeterschiessen beginnt
oder nicht.
•
Der Schiedsrichter, der zweite Schiedsrichter, der dritte Schiedsrichter
und der Zeitnehmer machen sich Aufzeichnungen über die ausgeführten
Sechsmeter.
•
Beide Teams führen je fünf Sechsmeter aus. Dabei gelten folgende
Bestimmungen:
•
Die beiden Teams treten ihre Sechsmeter abwechslungsweise.