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REGEL 5 – SCHIEDSRICHTER
Entscheidungen der Schiedsrichter
Die Entscheidungen der Schiedsrichter zu spielrelevanten Tatsachen sind end-
gültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf
Tor“ oder „kein Tor“.
Die Schiedsrichter dürfen eine Entscheidung nur ändern, wenn sie feststellen,
dass sie falsch war, oder falls sie es für nötig halten, auch auf einen Hinweis der
Schiedsrichterassistenten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie die Partie weder
fortgesetzt noch abgepfiffen haben.
Zeigen der Schiedsrichter und der zweite Schiedsrichter ein Vergehen an, sind
sich aber nicht einig, ist die Entscheidung des Schiedsrichters massgebend.
Bei ungehöriger Einmischung oder unangemessenem Betragen des zweiten
Schiedsrichters oder der Schiedsrichterassistenten enthebt der Schiedsrichter
diesen/diese des Amtes, trifft die erforderlichen Massnahmen für seinen/ihren
Ersatz und meldet den Vorfall der zuständigen Stelle.
Haftung der Schiedsrichter
Die Schiedsrichter (oder gegebenenfalls die Schiedsrichterassistenten) sind nicht
haftbar für
Verletzungen von Spielern, Offiziellen oder Zuschauern,
Schaden an Eigentum,
andere Verluste einer Person, eines Klubs, einer Gesellschaft, eines Verbands
oder einer anderen Organisation, die aufgrund einer gemäss Futsal-
Spielregeln oder dem normalen Vorgehen bei der Leitung und Kontrolle
eines Spiels getroffenen Entscheidung entstanden sind oder sein können.