154
Ausführung
Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines
Strafstosses gehören zum Futsal und sind erlaubt. Nach vollendetem Anlauf
den eigentlichen Schuss nur vorzutäuschen, gilt als Verstoss gegen Regel 14
und stellt eine Unsportlichkeit dar, für die der betreffende Spieler verwarnt
wird.
Finten bei der Ausführung eines Strafstosses gehören zum Futsal und sind
erlaubt. Sind die Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass die Finte eine
Unsportlichkeit darstellt, wird der betreffende Spieler verwarnt.
Wenn der Ball beim Aufprall auf einen Torpfosten oder die Querlatte platzt
und dann ins Tor geht, geben die Schiedsrichter das Tor.
Wenn der Ball an einen Torpfosten oder die Querlatte prallt, ohne die
Torlinie zu überqueren, und platzt, wird der Strafstoss nicht wiederholt.
Die Partie wird unterbrochen und mit einem Schiedsrichterball auf der
Strafraumlinie so nahe wie möglich bei der Stelle verhängt, an der der Ball
geplatzt ist.
Wenn der Schütze eines Strafstosses den Ball einem Mitspieler vorlegt, da-
mit dieser ein Tor erzielen kann, gilt das Tor, sofern der Strafstoss gemäss
den Bestimmungen von Regel 14 ausgeführt wurde.
Ordnen die Schiedsrichter eine Wiederholung des Strafstosses an, muss
dieser nicht zwingend vom ersten Schützen getreten werden, sondern kann
auch von einem anderen Spieler ausgeführt werden.
Führt ein Spieler den Strafstoss vor dem Zeichen der Schiedsrichter zur
Ausführung aus, wird der Strafstoss wiederholt und der fehlbare Spieler
verwarnt.
Wird zur Ausführung eines Strafstosses nachgespielt und prallt der Ball
zuerst an die Torumrandung oder den Torhüter und überquert danach die
Torlinie zwischen Torpfosten und Querlatte, gilt das Tor.
Wird zur Ausführung eines Strafstosses nachgespielt, darf der verteidigende
Torhüter durch einen Feldspieler oder einen gemeldeten Auswechselspieler
ersetzt werden, wobei der Auswechselvorgang korrekt durchzuführen ist.
REGEL 14 – STRAFSTOSS