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Disziplinarmassnahmen
Unter gewissen Umständen sind Spieler bei einem absichtlichen Handspiel we-
gen unsportlichen Betragens zu verwarnen, z. B. wenn der Spieler
durch ein absichtliches Handspiel verhindert, dass der Gegner in Ballbesitz
gelangt,
versucht, durch ein absichtliches Handspiel ein Tor zu erzielen,
die Schiedsrichter täuscht, indem er vorgibt, den Ball mit dem Körper zu
spielen, während er ihn mit der Hand berührt,
erfolglos versucht, mit der Hand ein Tor zu verhindern, wobei der fehlbare
Spieler nicht der Torhüter im eigenen Strafraum ist.
Vereitelt ein Spieler durch ein absichtliches Handspiel ein Tor oder eine klare
Torchance des gegnerischen Teams, wird er des Feldes verwiesen. Grund für
diese Strafe ist nicht das absichtliche Handspiel an sich, sondern die Tatsache,
dass durch eine unerlaubte und unfaire Aktion ein Gegentor verhindert wurde.
Fortsetzung der Partie
Direkter Freistoss am Ort des Vergehens (siehe Regel 13 – Ort der
Freistossausführung) oder Strafstoss.
Für den Torhüter gelten bei Handspiel ausserhalb des Strafraums die gleichen
Regeln wie für alle übrigen Spieler. Berührt der Torhüter den Ball innerhalb
seines Strafraums mit der Hand, kann deswegen kein direkter Freistoss gegen
ihn ausgesprochen werden. Indirekte Freistösse aufgrund anderer Vergehen des
Torhüters sind jedoch möglich.
Vergehen des Torhüters
Der Torhüter ist in Ballbesitz, wenn er
den Ball mit beiden Händen festhält oder ihn mit einer Hand gegen eine
Oberfläche hält (z. B. am Boden, gegen den eigenen Körper),
den Ball in der ausgestreckten, offenen Hand hält,
den Ball auf den Boden prellt oder ihn in die Luft wirft.
REGEL 12 – FOULS UND UNSPORTLICHES BETRAGEN