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Schiedsrichterpfiff
Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend:
•
beim Anstoss:
–
zu Beginn des Spiels (1. und 2. Halbzeit sowie gegebenenfalls 1. und
2.
Halbzeit der Verlängerung)
–
zur Fortsetzung der Partie nach einem Tor
•
bei einer Spielunterbrechung für
–
einen Freistoss oder Strafstoss
–
eine vorübergehende Unterbrechung oder den Abbruch eines Spiels
oder die Bestätigung des akustischen Signals des Zeitnehmers am Ende
eines Spielabschnitts oder den Abschluss der Flugbahn des Balls, sofern
dieser Richtung Tor fliegt, am Ende eines Spielabschnitts
•
zur Fortsetzung der Partie bei
–
Freistössen, wenn die Mauer auf die vorgeschriebene Distanz beordert
wird
–
Freistössen von der zweiten Strafstossmarke
–
Freistössen ohne Mauer ab dem sechsten kumulierten Foul
–
Strafstössen
•
zur Fortsetzung der Partie nach einer Spielunterbrechung wegen
–
einer Verwarnung oder eines Feldverweises wegen eines Vergehens
–
einer Verletzung eines oder mehrerer Spieler
Der Schiedsrichterpfiff ist nicht notwendig
•
für eine Spielunterbrechung bei
–
Torabwurf, Eckstoss oder Einkick (es sei denn, die Situation ist nicht
eindeutig)
–
einem Tor (es sei denn, es ist nicht klar, ob der Ball die Torlinie überquert
hat)
•
zur Fortsetzung der Partie nach
–
Freistoss, sofern nicht die Einhaltung des Abstands von 5 m gefordert
wird oder das gegnerische Team des Schützen noch nicht sechs kumu-
lierte Fouls begangen hat, Torabwurf, Eckstoss oder Einkick
RICHTLINIEN FÜR SCHIEDSRICHTER