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Bei einem Verstoss gegen die Vier-Sekunden-Regel kann nicht auf Vorteil ent-
schieden werden, es sei denn, der Verstoss erfolgt durch den Torhüter, der den
Ball bei laufendem Spiel in seiner Hälfte zuerst kontrolliert und dann verliert. In
allen übrigen Fällen: Bei Freistössen, Einkick, Torabwurf und Eckstoss können
die Schiedsrichter auf Vorteil entscheiden.
Bei der Beurteilung, ob auf Vorteil entschieden oder die Partie unterbrochen
wird, haben die Schiedsrichter folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Schwere des Vergehens: Zieht das Vergehen einen Feldverweis nach sich,
unterbrechen die Schiedsrichter die Partie und verweisen den Spieler des
Feldes, sofern dadurch keine Torchance vereitelt wird,
Ort des Vergehens: je näher beim gegnerischen Tor, desto grösser der
Vorteil,
Erfolgsaussicht eines schnellen, gefährlichen Gegenangriffs,
das Vergehen darf nicht ein sechstes oder höheres kumuliertes Foul des
Teams sein, es sei denn, es besteht eine Torchance,
Spielatmosphäre.
Der Entscheid zur Ahndung des ursprünglichen Vergehens ist innerhalb der
nächsten paar Sekunden zu treffen. Auf den Entscheid kann nicht zurückge-
kommen werden, wenn das betreffende Signal zuvor nicht angezeigt oder ein
anderer Spielzug erlaubt wurde.
Zieht das Vergehen eine Verwarnung nach sich, wird der Spieler bei der nächs-
ten Unterbrechung verwarnt. Falls jedoch nicht klar auf Vorteil entschieden
werden kann, sollte die Partie unterbrochen und der Spieler sofort verwarnt
werden. Erfolgt die Verwarnung nicht bei der nächsten Spielunterbrechung,
kann sie auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden.
Bedingt das Vergehen eine Fortsetzung der Partie mit einem indirekten
Freistoss, entscheiden die Schiedsrichter im Sinne des Spielflusses auf Vorteil,
solange das Team, gegen das sich das Vergehen richtete, dadurch nicht be-
nachteiligt wird.
REGEL 5 – SCHIEDSRICHTER