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REGEL 1 – SPIELFELD
Zweite Strafstossmarke
10
m vom Mittelpunkt der Torlinie zwischen den Pfosten und gleich weit von bei-
den Pfosten entfernt ist im Spielfeld eine zweite Strafstossmarke anzubringen.
Eckraum
Um jede Eckfahne befindet sich innerhalb des Spielfelds ein Viertelkreis mit
einem Radius von 25 cm.
Tore
In der Mitte der beiden Torlinien befindet sich jeweils ein Tor.
Ein Tor besteht aus zwei senkrechten Pfosten, die gleich weit von den jewei-
ligen Eckfahnen entfernt und durch eine Querlatte verbunden sind. Die
Torpfosten und die Querlatte sind aus Holz, Metall oder einem anderen bewil-
ligten Material. Torpfosten und Querlatten sind quadratisch, rechteckig, rund
oder elliptisch, dürfen für die Spieler aber in keiner Weise eine Gefahr darstel-
len.
Der Abstand zwischen den Innenkanten der Pfosten beträgt 3 m. Die Unter-
kante der Querlatte ist 2 m vom Boden entfernt.
Die beiden Torpfosten und die Querlatte sind 8 cm breit und tief. Die Netze
sind aus Hanf, Jute, Nylon oder einem anderen bewilligten Material und sind
mit einer geeigneten Vorrichtung hinten an beiden Torpfosten und an der
Querlatte befestigt. Sie sind ausreichend gesichert und dürfen den Torhüter
nicht behindern.
Die Torpfosten und die Querlatten müssen die gleiche Farbe haben, die sich
vom Spielfeld unterscheidet.
Die Tore verfügen über einen Sicherheitsmechanismus, der ein Umkippen
verhindert. Tragbare Tore sind nur zulässig, wenn sie dieser Anforderung ent-
sprechen.