DEUTSCHER FUSSBALL-BUND JUGENDFUSSBALL-STRATEGIE – ARBEITSPAPIER EINLEITUNG 29 KINDERSCHUTZ IM VEREIN HANDLUNGSLEITFADEN FÜR PRÄVENTION UND INTERVENTION MERKBLATT ZUR ERSTELLUNG EINES KINDERSCHUTZKONZEPTS Vereine sind Orte, die Kindern und Jugendlichen einen sicheren Raum bieten sollen, in dem sie sich frei entfalten, lernen und wachsen können. Die Entwicklung eines Kinder- und Jugendschutzkonzepts ist dafür eine sehr zentrale Grundlage: Für Achtsamkeit, für Prävention und für konsequentes Handeln im Falle von Grenzverletzungen oder Gefährdungen. Es dient als Leitfaden für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Verein und soll Orientierung geben, wie gemeinsam eine Kultur des Hinsehens und Handelns gelebt werden kann. Am Anfang steht die Risikoanalyse des Vereins. Es handelt sich dabei um eine erste Bestandsaufnahme zu den besonderen Potenzialen und Risiken im Verein, um darauf aufbauend, ein passgenaues Schutzkonzept zu entwerfen. Links zu einem Kostenlosen Tool oder weiteren Hilfsmaterialien findet ihr auf der DFB-Homepage (s. QR-Code unten). Das „Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche“ (manche sagen auch „Präventionskonzept Kinderschutz im Verein“) enthält dann die konkreten Maßnahmen, die im Verein zum Schutz der Kinder- und Jugendlichen umgesetzt werden. Die aufgeführten nachfolgenden Punkte sollten in einem solchem Dokument festgeschrieben werden. Eine Erweiterung je nach Interessenslage und Rahmenbedingungen im Verein ist selbstverständlich möglich. Die einzelnen konkreten Maßnahmen sollen dann in einem Vorstandsbeschluss münden. BENENNUNG EINES VEREINSVERANTWORTLICHEN für das Thema Kinderschutz auf der Vorstandsebene. BENENNUNG EINES ANSPRECHPARTNERS innerhalb des Vereins (aber außerhalb des Vorstandes) als Anlaufstelle, bei der Vorfälle gemeldet und Hilfe gesucht werden können. Durch den Ansprechpartner erfolgt auch eine Weitervermittlung an externe Anlaufstellen (z.B. die des Landesverbandes oder von dessen Kooperationspartner). Die Aufgaben des Ansprechpartners und die Handlungsabläufe müssen klar festgelegt werden. Zudem muss der Ansprechpartner geschult werden, z.B. beim Landesverband oder beim LSB. EINFÜHRUNG DER PFLICHT ZUR PRÜFUNG DER INHALTE EINES ERWEITERTEN FÜHRUNGSZEUGNISSES für alle Trainer und Betreuer sowie für alle Mitarbeiter des Vereins, die Vereinsfahrten, Ausflüge oder Turniere mit Übernachtung begleiten. Ohne diese Prüfung sowie für jeden, dessen erweitertes Führungszeugnis einschlägige Eintragungen (§ 72a Abs. 1 SGB VIII) enthält, ist ein kinderbezogener Einsatz für den Verein ausgeschlossen. Zudem müssen die Verfahrensabläufe allgemein, bei Verweigerung der Vorlage sowie bei Einträgen im erweiterten Führungszeugnis konkretisiert werden. KOMMUNIKATION DES VEREINS gegenüber seinen Mitgliedern im Allgemeinen, den Eltern sowie den Kindern und Jugendlichen im Speziellen über das Kinderschutzkonzept, den Verhaltenskodex und die Verhaltensregeln der Trainer und Betreuer. Dies kann bspw. in Form eines Berichts auf der Hauptversammlung, eines Informations- oder Elternabends, eines Aushangs, eines Berichts auf der Homepage etc. erfolgen. Muster für einen Vorstandsbeschluss Muster für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und Merkblatt zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Verein 01 BESCHLUSS DES VORSTANDS zur Verpflichtung aller Vereinsmitglieder und aller für den Verein Arbeitenden auf einen Verhaltenskodex gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch den Beschluss legt der Verein die Grundsätze seines Verhaltens gegenüber den Kindern und Jugendlichen fest. Muster für einen Verhaltenskodex im Verein 03 05 07 02 DURCHFÜHRUNG EINER INFORMATIONSVERANSTALTUNG FÜR ALLE TRAINER UND BETREUER, einschließlich einer Kurzschulung zum Thema Grenzverletzungen. Im Rahmen dieser oder alternativ in einer gesonderten Veranstaltung sollten die Trainer und Betreuer auf Basis des Verhaltenskodex gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickeln und sich auf diese verpflichten. Muster für Verhaltensregeln für Trainer und Betreuer 04 ERSTELLUNG VON INTERVENTIONSLEITLINIEN IM KRISENFALL durch den Vereinsverantwortlichen für Kinderschutz und den Ansprechpartner (Anlaufstelle) im Verein, die u. a. Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen und Aussagen zum Umgang mit der Öffentlichkeit festlegen. Merkblatt für Interventionsleitlinien im Krisenfall 06 EIN SICHERER VEREIN IST EIN STARKER VEREIN. Direkt zum Kinder- und Jugendschutz des DFB. Hier findet ihr die oben genannten Muster und Merkblätter sowie zahlreiche Hilfestellungen und ein Link zu einem Tool zur Risikoanalyse. www.dfb.de/nachhaltigkeit/gemeinschaft/kinder-und-jugendschutz
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